(Gewaltenteilung, Rechtssicherheit, Wahlrecht)
Die Partei "dieBasis" tritt entschieden gegen den
Machtmissbrauch auf, den verantwortungslose, politische Parteien
ausüben. D.h. gegen die Machtausübung und Einflussnahme auf die
Verwaltung durch die Parteien, die für die Gesetzgebung
verantwortlich sind. Wir sind entschieden gegen die parteiliche
Beeinflussung von z.B. Job- oder Wohnungsvergaben. Statt
Parteibuchwirtschaft soll es einfache, schnelle, transparente,
d.h. allgemein nachvollziehbare Vergabeverfahren geben. Eine
Vergabe soll hinkünftig auf deren Ordnungsmäßigkeit geprüft und
bei zuwider handeln sanktioniert werden können.
Gewaltenteilung
Die Regierenden reißen gegenwärtig die Staatsgewalt mitunter
unrechtmäßig an sich. Wenn sie die Staatsgewalt an sich reißen
können, fehlt etwas. Es fehlt etwas, was genau das verhindert.
Verhindern kann das die Teilung der Staatsgewalt.
Zu der Staatsgewalt gehören deren Teile wie folgt:
Die Teilung der Staatsgewalt wird auch als Trennung deren Teile
bezeichnet. Nur wenn das Teilen bzw. das Trennen konsequent
durchgeführt wird, kann es auch wirken. Es geht also um eine konsequente
Gewaltentrennung.
Missachtet wird das durch die Regierungen, so lange wir das zulassen. So lange wir, das Volk, die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das zulassen oder zulassen wollen.
- Wollen wir das?
- Oder wollen den Machtmissbrauch verhindern?
- Wie sonst kann Eigennutz, Freunderlwirtschaft und Korruption derart effektiv verhindert werden?
Konsequente Gewaltentrennung
Die Teile der Staatsgewalt werden als die Staatsgewalten
bezeichnet. Um die konsequente Trennung der Staatsgewalten zu
erreichen, ist hinkünftig eine Unbefangenheit zwischen
sämtlichen dieser Gewalten festzulegen und einzufordern.
Die Spitzen der Staatsgewalten sind dazu wohl direkt durch das
Volk zu wählen. Mehr dazu siehe im Anschluß unter Lösungen zur
Direktwahl der Gewaltenspitzen.
Lösungen zur Direktwahl der Gewaltenspitzen
Heute werden nur die Gesetzgebung und auf Bundesebene ein
mitunter relativ befangener Bundespräsident direkt gewählt. Das
heißt ein Bundespräsident, der mitunter in Bezug auf die
politischen Parteien der Gesetzgebung kaum unparteiisch ist.
Zukünftig sollen alle 3 traditionellen Staatsgewalten vom Volk
gewählt werden. Das sind die Gesetzgebung, die ausführende
Gewalt (Regierungen) und die Rechtsprechung (Gerichtsbarkeit).
Staatsanwälte gehören der ausführenden Gewalt an. Die 4.
Staatsgewalt (Medien) sollte möglichst unabhängig von den
anderen Staatsgewalten sein.
Wahlmodus der Staatsgewalten
Es geht unter anderem darum die Unbefangenheit der
Regierungsmitglieder (= Spitzen der Staatsverwaltung) in Bezug
auf die Nationalratsabgeordneten sicher zu stellen. Eine
wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die
Regierungsmitglieder direkt oder auch indirekt durch das Volk
gewählt werden.
In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Wahl für die
Regierung (= ausführende Gewalt) völlig unabhängig von der Wahl
anderer Staatsgewalten (insbesonders Gesetzgebung,
Rechtsprechung) durchgeführt wird.
Wie soll nun die Wahl der Regierung stattfinden? Es gilt
herauszufinden, wie viele Personen die Bevölkerung bereit ist
per Direktwahl zu bestimmen. Das gilt es am besten per
Volksabstimmung herauszufinden.
Abhängig von der steigenden Bereitschaft der Bürger sich mit der
Eignung von verschiedenen Kandidaten auseinander zu setzen und
eine größere Anzahl von Personen direkt zu wählen, gibt es
zumindest folgende 4 Möglichkeiten:
Direkt gewählt wird/werden: