Mehr Demokratie
Echte Demokratie
D.h. Direkte Demokratie unter anderem mittels einem
verbindlichen Volksbegehren, das auch eine ernst zu nehmende
Chance hat, zur Anwendung zu kommen. Weiters ein
Verhältniswahlrecht ohne Mindesthürden.
Details:
Die Partei "dieBasis" tritt für Direkte Demokratie ein. Direkte
Demokratie, die auch realistisch zur Anwendung kommen kann. D.h.
keine so hohen Quoren, dass aufgrund dessen z.B. ein
Volksbegehren kaum erfolgreich werden kann. dieBasis tritt für
ein bundesweites, verbindliches Volksbegehren ein. Das dafür
erforderliche Unterstützungsquorum soll unverändert 100.000
Bürger bleiben. dieBasis fordert die Abschaffung der schikanösen
Unterschriftsbeglaubigung.
D.h., daß derzeit die Unterstützungserklärung für ein
Österreichisches Volksbegehren nur anerkannt wird, wenn diese
vor dem zuständigen Beamten im Gemeindeamt (oder vor einem
Notar) unterschrieben wird. Die Schweiz ist ein gutes Beispiel
dafür, daß es besser gemacht werden kann. Hier werden auf der
Straße unterschriebene Unterstützungserklärungen (ohne Beisein
eines Beamten oder Notars) anerkannt. (Eine Prüfung der
Unterstützungserklärungen - inkl. deren Unterschrift - ist
ohnehin beim Einreichen derer möglich.)
Die Anwendung des Volksbegehren soll hinkünftig unbeschränkt
sein. Das Volk ist der Souverän. Also zumindest alles das, was
der Nationalrat abstimmen darf, soll hinkünftig auch mittels
Volksbegehren eingebracht und somit mittels Volksabstimmung
beschlossen werden können.
dieBasis fordert ein bedingungsloses Verhältniswahlrecht bei
Abschaffung aller Mindesthürden. Das ermöglicht Vielfalt im
Parlament, wirkt der Blockbildung entgegen und fördert eine je
nach Thema unterschiedliche Mehrheitsbildung.
Direkte Demokratie
auf der Basis einer ersten Themensammlung von Gerald Grüner
Einführung
Direkte Demokratie beinhaltet
- die möglichst uneingeschränkte direkte Entscheidungsbefugnis
der Stimmbürger,
- die Entflechtung von Interessen der politischen Instanzen
und
- Transparenz
in allen politischen Abläufen.
Die wichtigsten Punkte in Kürze
- Volksabstimmungen zur Verfassungsänderung und zu bestimmten
Sachfragen (z.B. Budget) sind auf allen politischen Ebenen
verpflichtend.
- Vorallem hat das Volk das Recht per Volksbegehren (mit
unbürokratischen und kostenlosen Unterschriftslisten),
Volksabstimmungen zu erzwingen, um geplante oder bestehende
Gesetze zu Fall zu bringen, oder um im Volksbegehren
vorgeschlagene Gesetze zu beschließen.
- Der Souverän (das Volk) kann nicht von Themen über eine
Volksabstimmung ausgeschlossen werden.
- Beteiligungsquoren (in realistisch niedriger Höhe) sind nur
für Volksbegehren notwendig, aber für Volksabstimmungen
ausgeschlossen.
- Die mediale Transparenz für alle Volksbegehren und
Referenden muss gesetzlich geregelt sein.
- Gewaltentrennung und Vermeidung von instanzen-übergreifenden
Interessenskonflikten sind zu gewährleisten.
Direkte Demokratie im Detail
Präambel
Die Grundlage des politischen Handelns ist unserer Vorstellung
nach die Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild. Alle Rechte
gehen dabei tatsächlich auch in der Praxis vom Volk aus. Gesetze
können z.B. vom Volk ungehindert initiiert und aufgehoben werden.
Die Direkte Demokratie basiert auf der Gemeindeautonomie
(demokratischer Aufbau von unten).
Begriffsdefinition:
Referendum = Volksabstimmung bzw. Bürgerabstimmung
Eckpunkte direkt demokratischer
Strukturen
- A.) Referendum -
Volksbegehren - Transparenz
- Obligatorisches Referendum bei jeglicher geplanter Änderung
der Verfassung.
- Jedes Gesetz kann durch ein Volksbegehren vorgeschlagen oder
angefochten werden, wobei die Entscheidung in einer
Volksabstimmung getroffen wird.
- Fakultatives Referendum für jedes (neue) Gesetz: Die Bürger
haben ohne Einspruchs- od. Einmischungsrecht der Exekutive
oder des Parlaments das vereinfachte Recht, bis 3 Monate nach
Beschließung eines Gesetzes durch das Parlament, dieses durch
eine Volksabstimmung wieder aufzuheben. Dazu ist ein
Volksbegehren mit entsprechender Anzahl von
Unterstützungsunterschriften zu erbringen. Die Mittel dazu
werden vom Bund gestellt.
- Referenden zu älteren Gesetzen können durch entsprechend
höhere Unterstützungszahlen (beim Volksbegehren für das
Referendum) erwirkt werden.
- Das Volksbegehren zur Abhaltung eines Referendums wird durch
eine Unterschriftenliste (ohne Beglaubigung) erwirkt. Das
Quorum (für das Zustandekommen des Referendums) richtet sich
nach der Anzahl der stimmberechtigten Bürger auf der
jeweiligen politischen Ebene (z.B. 1% der stimmberechtigten
Bürger einer Gemeinde, oder eines Landes). Für die
Rechtmäßigkeit der geleisteten Unterschriften werden
stichprobenmäßig Adressen überprüft.
- Beteiligungsquoren an einer Volksabstimmung (Gültigkeit
einer Volksabstimmung nach Maßgabe der Beteiligung an der
Volksabstimmung) ist in jedem Fall abzulehnen.
- Es gibt keine Themen, die prinzipiell von einer
Volksabstimmung ausgeschlossen werden dürfen.
- Transparenz aller laufenden Volksbegehren (mit dem Ziel
einer Volksabstimmung) und aller geplanten Volksabstimmungen
muss per Gesetz gegeben sein: sowohl in amtlichen
Verlautbarungsmedien, sowie bei privaten Medien ab einer
bestimmten Größe.
B.) Gewaltentrennung
Exekutive/Legislative
- Für alle Abstimmungen im Nationalrat (und allen anderen
politischen Ebenen) gilt das freie Mandat. Fraktionszwang
(„Clubzwang“) ist prinzipiell verboten und kann (falls
nachweisbar) gesetzlich geahndet werden.
C.)
Gewaltentrennung Exekutive/Jurisprudenz und
Legislative/Jurisprudenz (unabhängige Richter)
- Höchstrichter werden unabhängig von den anderen Gewalten
gewählt.
D.) Politik und
finanzielle Interessen
- Parteien dürfen sich nicht an wirtschaftlichen Unternehmen
beteiligen.
- Die Finanzierung von Parteien wird behördlich überwacht.